Die Kommission

Die Kommission wurde 1995 unter dem Namen Eidgenössische Koordinationskommission für Familienfragen EKFF als beratendes Organ des Eidgenössischen Departements des Innern ins Leben gerufen. Seit 2012 ist die EKFF eine ausserparlamentarische Kommission. Seit dem 1. Januar 2019 trägt sie die Bezeichnung Eidgenössische Kommission für Familienfragen EKFF.

Ausserparlamentarische Kommissionen erfüllen hauptsächlich zwei Funktionen: Zum einen ergänzen sie als Milizorgane die Bundesverwaltung in bestimmten Bereichen, in denen ihr die speziellen Kenntnisse fehlen. Die Verwaltung gewinnt daraus Fachkenntnisse, die sie ansonsten durch eine Vergrösserung des Verwaltungsapparates beschaffen oder durch kostspielige Expertenaufträge einkaufen müsste. Auf diese Weise kann der Sachverstand von Fachpersonen für die Allgemeinheit nutzbar gemacht werden. 

Neben dieser fachlichen Funktion stellen ausserparlamentarische Kommissionen ein wirksames Instrument zur Interessenvertretung von Organisationen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft und die Möglichkeit einer mehr oder weniger direkten Einflussnahme auf die Tätigkeit der Verwaltung dar. Beiden Seiten wird aber auch die Mitwirkung am Zustandekommen von Kompromissen ermöglicht, die über eine reine Interessenvertretung hinausgehen.

Als Fachkommission für Familienpolitik nimmt die EKFF eine wichtige gesellschaftspolitische Funktion wahr und stellt den Bundesbehörden spezifisches Fachwissen im Bereich Familienpolitik zur Verfügung.

Das Mandat der EKFF umfasst vier Schwerpunkte:

  • Umsetzung: Die EKFF entwickelt familienpolitische Perspektiven, erarbeitet konkrete Umsetzungsvorschläge und nimmt zu familienpolitischen Vorlagen Stellung.
  • Koordination: Sie sorgt für den fachlichen Austausch zwischen öffentlicher Verwaltung und den verschiedenen familienpolitisch tätigen Organisationen.
  • Information: Die EKFF orientiert und sensibilisiert die Öffentlichkeit in Bezug auf die familialen Lebensbedingungen in der Schweiz.
  • Forschung: Die EKFF zeigt Forschungslücken auf. Sie fördert, erfasst und evaluiert Forschungsarbeiten. Aus deren Ergebnissen entwickelt sie familienpolitische Perspektiven und regt die entsprechenden Umsetzungsmassnahmen an.

Im Rahmen aktueller Diskussionen zu familienspezifischen Aspekten informiert die EKFF und bezieht Stellung. Sie äussert sich zu Gesetzesentwürfen auf Bundesebene, die familienspezifische Fragen betreffen. Um Schwerpunktthemen zu vertiefen, erteilt sie Aufträge an Externe, begleitet die Arbeiten und veröffentlicht die Ergebnisse, die sie bei Bedarf mit Empfehlungen ergänzt.

Unter dem Titel "Forum Familienfragen" organisiert die EKFF Fachtagungen zu ausgewählten Themen. Die Tagungen dienen dem Austausch zwischen den Fachpersonen im Bereich Familienfragen auf Ebene Bund, Kantone, Gemeinden und Fachverbänden sowie weiteren interessierten Kreisen.

Einmal jährlich leitet die EKFF ein Treffen mit den Ansprechpersonen für Familienfragen in den Kantonen.

Die Kommission tagt vier bis fünfmal jährlich im Plenum. Darüber hinaus bildet sie nach Bedarf Arbeitsgruppen.

Der EKFF gehören 15 Mitglieder aus familienpolitischen Organisationen, Instituten der Familienforschung und Fachpersonen aus dem Sozial-, Rechts- und Gesundheitsbereich an.

Sie ist administrativ dem Eidg. Departement des Innern (EDI) zugeordnet. Das wissenschaftliche Sekretariat ist dem Geschäftsfeld Familie, Generationen und Gesellschaft (FGG) im Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) angegliedert.

Rechtliche Grundlagen