Die EKFF begrüsst, dass mit der vorgeschlagenen Revision des Zivilgesetzbuches Betroffene und Behörden eine Eheungültigkeitsklage neu bis zum 25. Lebensjahr anstatt wie bisher nur bis zur Volljährigkeit geltend machen können. Somit begrüsst sie ausdrücklich die beantragte Verlängerung der…