Die EKFF begrüsst sämtliche Änderungsvorschläge im Adoptionsrecht, denn sie erleichtern die Elternschaft von Familien, deren Kinder mit einer privaten oder anonymen Samenspende oder mit weiteren im Ausland zulässigen fortpflanzungsmedizinischen Verfahren inklusive Leihmutterschaft gezeugt wurden.
Tatsächlich lösen die vorgeschlagenen Änderungen des ZGB jedoch das Problem der Rechtsunsicherheit in Bezug auf ausländische fortpflanzungsmedizinische Verfahren, die die übergeordneten Kinderrechte gefährden können, nicht. Die EKFF fordert deshalb die dringliche Schaffung internationaler Rechtsnormen, insbesondere zum Recht des Kindes auf die Kenntnis seiner Herkunft.