… zur katholischen Soziallehre versteht sich der Staat (Sozialstaat) als Instanz, die regulierend und steuernd eingreift. II. Familienpolitik in späteren Lebensphasen 15 Weil eine solche minimalstaatliche…
… zur Eigentumsförderung, nicht den Kantonen alleine überlassen werden. Der Bund muss hier nach wie vor steuernd und koordinierend eingreifen können. Es ist daher auch weiterhin notwendig, dass der Bund…
… zur katholischen Soziallehre versteht sich der Staat (Sozialstaat) als Instanz, die regulierend und steuernd eingreift. II. Familienpolitik in späteren Lebensphasen 15 Weil eine solche minimalstaatliche…