Definitionen der EKFF
Familie Definition
Die EKFF geht von folgendem Familienbegriff aus:
„Der Begriff der Familie bezeichnet jene Lebensformen, die in den Beziehungen von Eltern und Kindern im Mehrgenerationenverbund begründet und gesellschaftlich anerkannt sind“.
Diese Definition ist bewusst offen gehalten. Sie verzichtet auf wertende Aussagen und trägt der Vielfalt der Familienformen und dem wandelnden Verständnis von Familie Rechnung. Die Definition bringt auch den Doppelcharakter der Familie zum Ausdruck. Die Feststellung, dass Familie in den Beziehungen von Eltern und Kindern begründet ist, weist auf den privaten Charakter der Familie hin. Familie ist aber nicht nur Privatsache. Familie ist auch eine soziale und kulturelle Aufgabe, die in der menschlichen „Natur“ angelegt ist. Sie ist von grundlegender Bedeutung für das menschliche Zusammenleben. Familie ist deshalb auch eine soziale Institution. Als solche bedarf sie der gesellschaftlichen Anerkennung und Unterstützung. Schliesslich vermeidet die Definition eine Konzentration auf die junge Familie, berücksichtigt also, dass Familien sich in Phasen entwickeln (Familienphasen) und die familialen Lebensformen mit den Lebenszyklen zusammen hängen.
Familienpolitik Definition
Unter Familienpolitik im weitesten Sinne versteht die EKFF alle gesellschaftlichen und staatlichen Aktivitäten, welche die Gestaltung von Familie und ihren Aufgaben beeinflussen.
Familienpolitik im engeren Sinne bezeichnet die gewollten öffentlichen Aktivitäten, Massnahmen und Einrichtungen, mit denen bezweckt wird, die Leistungen, die Familien erbringen, anzuerkennen, zu fördern oder positiv zu beeinflussen.
Die Leistungen der Familien betreffen die Existenzsicherung, Zuwendung und Pflege ("Care") genauso wie das Generationenlernen - die Lernprozesse im Umgang mit dem überlieferten sozialen und kulturellen Erbe. So gesehen bilden Familien "Humanvermögen" im doppelten Sinne des Wortes: Familien sind soziale Lebenswelten, in denen Daseinskompetenzen vermittelt werden. Die Leistungen der Familien haben für die Gesellschaft aber auch einen ökonomischen Wert, entspricht doch der zeitliche Aufwand für Familienaufgaben einem Betrag von rund der Hälfte des Bruttoinlandprodukts.
Familienpolitik ist eine Querschnittsaufgabe. Sie lässt sich nicht auf einen einzelnen politischen Bereich reduzieren. Sie ist eng verbunden mit der Bildungs-, Sozial-, Gesundheits-, Wirtschafts-, Steuer-, Migrations-, Bevölkerungs-, Gleichstellungs- und Generationenpolitik.
Familiale Leistungen stärken die Gesellschaft. Gesellschaftliche Entwicklungen wirken sich jedoch auch auf die Familien aus. Familienpolitik ist deshalb immer auch Gesellschaftspolitik. Konzeptionell umfasst Familienpolitik monetäre Massnahmen wie die Familienzulagen oder Steuererleichterungen und nicht-monetäre Massnahmen wie die Schaffung von ausreichend vorhandenen und bezahlbaren familienergänzenden Betreuungsangeboten.
Ziele der Familienpolitik aus Sicht der EKFF
- die Leistungen der Familien phasenspezifisch anerkennen und unterstützen;
- die Vielfalt der Familienformen respektieren und dafür sorgen, dass keine Familienform aufgrund ihrer Herkunft und/oder Zusammensetzung benachteiligt wird;
- die Lebensbedingungen von Familien - namentlich die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung - verbessern;
- einen gerechten Familienlasten- bzw. –leistungsausgleich schaffen;
- die materielle Sicherheit der Familien garantieren und allen Kindern ein Aufwachsen in Würde ermöglichen;
- besondere Belastungen von Familien abfedern und die Lebenslage der bedürftigen Familien verbessern;
- das Kindswohl in den Vordergrund rücken und sich bei der familienpolitischen Ausrichtung insbesondere an den Bedürfnissen und Rechten der Kinder orientieren;
- die Bildung als zentralen Faktor anerkennen und familienpolitische Massnahmen entwickeln, welche an einem ganzheitlichen Bildungs- und Entwicklungsverständnis und der Chancengleichheit anknüpfen;
- die Gleichstellung der Geschlechter unterstützen.