Anpassung der Hinterbliebenenrenten

Die Kommission befürwortet die Beseitigung der Ungleichbehandlung von Frauen und Männern bei den Hinterbliebenenrenten.

Die Kommission begrüsst die Gleichbehandlung von Witwen und Witwern und dass die Hinterbliebenenrenten unabhängig vom Zivilstand geleistet werden. Einzig das Vorhandensein von unterhaltsberechtigten Kindern bis zum Alter von 25 Jahren beim Tod des Partners, der Partnerin soll ausschlaggebend für eine Hinterlassenenrente sein.
Sie bedauert jedoch, dass die Teilrevision zu stark zu Lasten der rentenbeziehenden Witwen umgesetzt werden soll, und dass die Gleichbehandlung von Witwen und Witwern nicht in allen Punkten durchgesetzt wird.