Stellungnahme zur Revision des Zivilgesetzbuches, Massnahmen gegen Minderjährigenheiraten

Die EKFF begrüsst, dass mit der vorgeschlagenen Revision des Zivilgesetzbuches Betroffene und Behörden eine Eheungültigkeitsklage neu bis zum 25. Lebensjahr anstatt wie bisher nur bis zur Volljährigkeit geltend machen können. Somit begrüsst sie ausdrücklich die beantragte Verlängerung der sogenannten automatischen Heilungsfrist bis Alter 25 Jahre gemäss Artikel 105a Absatz 3 des Vorentwurfes.