Eine neue Übersicht des BSV zum aktuellen Stand der Finanzierung in der institutionellen Kinderbetreuung in den Kantonen, mit Sonderauswertung zu Kindern mit Behinderungen, zeigt ein stärkeres Engagement der Kantone zur finanziellen Entlastung der Eltern auf. Dies betrifft neben den Betreuungskosten auch die steuerliche Abzugsmöglichkeit von Kinderdrittbetreuungskosten.