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Kein Verbot für Familiennachzüge von Personen mit Status F

Fünf ausserparlamentarische Kommissionen lehnen in einem gemeinsamen Brief an den Ständerat und die zuständige Kommission ein vom Nationalrat ausgesprochenes Verbot des Familiennachzugs von Personen mit Status F ab. Sie fordern den Ständerat auf, dem Nationalrat nicht zu folgen.

Die fünf ausserparlamentarischen Kommissionen für Familien-, Kinder- und Jugend-, Migrations-, Frauen- und Rassismusfragen, EKFF, EKKJ, EKM, EKF und EKR, haben den Entscheid des Nationalrates, den Familiennachzug bei vorläufig Aufgenommenen (Status F) zu verbieten, mit grosser Sorge zur Kenntnis genommen. Die Verweigerung der Familien-zusammenführung von Kriegsvertriebenen und schutzsuchenden Familien, die nicht in ihr Heimatland zurückkehren können, ist als verfassungs- und völkerrechtswidrig und insbesondere kinderrechtswidrig zu beurteilen. Die unterzeichnenden ausserparlamentarischen Kommissionen raten deshalb dringend davon ab, dieses Vorhaben weiter zu verfolgen.