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Stellungnahmen

Armut ist kein Verbrechen - Kein Verlust des Aufenthaltsrechts bei unverschuldeter Sozialhilfeabhängigkeit

Die Eidgenössische Kommission für Familienfragen begrüsst, dass Ausländerinnen und Ausländer, die «unverschuldet» von Sozialhilfe abhängig werden, nicht mehr den Verlust ihrer Aufenthalts-bewilligung befürchten müssen.

Sie stellt jedoch die Beurteilung des «eigenen Verschuldens» und die damit verbundene oftmals schwierige Erbringung eines Nachweises, dass die Sozialhilfebedürftigkeit unverschuldet erfolgt ist, in Frage.