Die Eidgenössische Kommission für Familienfragen begrüsst, dass Ausländerinnen und Ausländer, die «unverschuldet» von Sozialhilfe abhängig werden, nicht mehr den Verlust ihrer Aufenthalts-bewilligung befürchten müssen.
Sie stellt jedoch die Beurteilung des «eigenen Verschuldens» und die damit verbundene oftmals schwierige Erbringung eines Nachweises, dass die Sozialhilfebedürftigkeit unverschuldet erfolgt ist, in Frage.