Der in die Vernehmlassung gegebene Vorentwurf erfüllt die Richtlinien des UNO-Kinderrechtsausschusses für eine unabhängige Kinderrechtsinstitution UMRIK nicht. Er setzt auch die Motion 19.3633 nicht um, die verlangt, dass eine verwaltungsunabhängige Ombudsstelle für Kinder und Minderjährige sowie für deren Angehörige aus der ganzen Schweiz leicht zugänglich ist.